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Forstliche Herkunft



Das FoVG (Forst-Vermehrungsgut-Gesetz) schreibt unter anderem vor, dass nur solche Waldbaumarten in den Wald eingebracht werden dürfen, die im Sinne des FoVG auch dafür geeignet sind.

Zur Erfüllung dieser Gesetzesauflage muss unter anderem
a) die Samen-Herkunft der von Ihnen ausgewählten Pflanzenart aus kontrollierter Ernte von anerkannten Erntebeständen stammen
b) dieses Saatgut entweder in der Ernteregion gewonnen worden sein, in der auch die daraus entstandene junge Waldpflanze wieder in die Waldkultur eingebracht wird oder das Saatgut muss zumindest aus einer geeigneten Ersatzregion gewonnen worden sein.

Bei allen Waldbäumen, die dieser Vorgabe unterliegen, finden Sie deshalb in der Produktbeschreibung eine "Herkunftskarte", wie unten abgebildet, die Sie durch Anklicken vergrößern können. Aus dieser Herkunftskarte wählen Sie bitte die 5-stellige Ziffer aus, die Ihre Region bezeichnet. Die Ziffernfolge ist für jede Baumart anders, selbst wenn es sich um dieselbe Region handelt - so schreibt es das FoVG vor. 

douglasia-herkunft 

Diese Ziffer können Sie dann in der Abfragespalte "Herkunft" durch Klick auf den Pfeil auswählen und als Ihre Auswahl in das Feld eintragen.


Sollten Sie dabei "ohne Herkunft" auswählen, betrachten wir dies als eine Bestätigung Ihrerseits, dass Sie diese Pflanzen nicht für forstliche Zwecke verwenden - also nicht in den Wald pflanzen. In Ihrem Garten oder in der freien Landschaft dürfen Sie diese Pflanzen natürlich jederzeit und ohne gesetzliche Vorgaben verwenden.

Sollte die von Ihnen ausgewählte Herkunft nicht mehr vorrätig sein, behalten wir uns vor, Ihnen eine sogenannte "Ersatzherkunft" zu liefern, die für Ihre Region offiziell zugelassen ist.

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